Vom ersten Anruf bis zur Ankunft: sechs Schritte in 10 bis 14 Tagen

Freitagnachmittag, das Telefon klingelt. Die Klinik entlässt Ihre Mutter am Montag, und zu Hause ist nichts vorbereitet. Sie haben drei Agenturen angerufen, zwei wollten sofort einen Vertrag schicken, eine hat sich nicht gemeldet.

Wir machen das anders. Bevor wir Ihnen jemanden vorschlagen, wissen wir, wie Ihr Alltag aussieht. Das dauert eine Stunde länger und erspart Ihnen später drei Monate Ärger.

Der Ablauf hat sechs Schritte. Wir nennen ihn den Offenbacher Weg, weil er hier vor Ort stattfindet: an Ihrem Küchentisch, nicht in einem Callcenter.

Die sechs Schritte im Überblick

  1. Das erste Telefonat

    Tag 0 · 10 bis 20 Minuten

    Passt eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft überhaupt? Wir sagen es Ihnen auch dann, wenn die Antwort Nein lautet.

  2. Erstgespräch bei Ihnen zu Hause

    Tag 1–2 · 60 bis 90 Minuten

    Kostenfrei und unverbindlich. Wir sehen die Wohnung und gehen vier Blöcke mit Ihnen durch.

  3. Bedarfsbeschreibung und Versorgungsplan

    Tag 3–4 · 1 bis 2 Tage

    Sie lesen und geben frei, bevor die Beschreibung ins Netzwerk geht.

  4. Personalvorschläge

    Tag 5–7 · 1 bis 3 Tage

    Ein bis drei Profile mit Hintergrund, Sprachniveau und Verfügbarkeit. Sie können vorab telefonieren.

  5. Verträge, Entsendeformalitäten, Anreise

    Tag 8–14 · rund eine Woche

    Vertragsentwürfe vorab zum Lesen, A1-Bescheinigung vor Arbeitsbeginn, dann Anreise und Übergabe bei Ihnen zu Hause.

  6. Begleitung

    ab Tag 10 bis 14 · gesamte Laufzeit

    Ein fester Ansprechpartner in Offenbach — für Wechsel, für Konflikte, für Fragen zwischendurch.

  1. Tag 0 · 10 bis 20 Minuten Bindung: keine · Kosten: keine

    Das erste Telefonat: passt eine Betreuung zu Hause überhaupt?

    Sie rufen an oder fordern einen Rückruf an. In diesem Gespräch klären wir nur zwei Dinge: Was ist gerade los, und ist eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft überhaupt die richtige Antwort darauf.

    Manchmal ist sie es nicht. Wenn Ihr Angehöriger beatmet wird oder eine Trachealkanüle hat, brauchen Sie außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Dafür sind wir der falsche Anbieter. Wir sagen Ihnen das im ersten Gespräch und nennen Ihnen, wo Sie stattdessen anfangen.

    Wir verkaufen Ihnen am Telefon nichts. Sie bekommen eine Einschätzung und, wenn es passt, einen Termin.

  2. Tag 1–2 · 60 bis 90 Minuten Bindung: keine · Kosten: keine

    Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause

    Wir kommen zu Ihnen. Nicht, weil das netter wirkt, sondern weil man eine Wohnung sehen muss, um zu verstehen, was eine Betreuung dort leisten kann. Im Gespräch gehen wir vier Blöcke durch: den Tag, den Menschen, das Zuhause und Sie selbst.

    Das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden. Sie bekommen in jedem Fall eine schriftliche Einschätzung Ihrer Leistungsansprüche mit.

    Was in dieser Stunde passiert und was die vier Blöcke im Einzelnen abfragen

  3. Tag 3–4 · Dauer 1 bis 2 Tage Bindung: keine · Kosten: keine

    Bedarfsbeschreibung und Versorgungsplan

    Aus dem Gespräch entsteht ein Dokument, das Sie vor der Weitergabe lesen und freigeben. Es beschreibt den Einsatz so genau, dass eine Betreuungskraft entscheiden kann, ob sie ihn annehmen will.

    Das ist der Punkt, an dem sich unser Verfahren von einer Vermittlung unterscheidet. Wir teilen Ihnen niemanden zu: Wir geben Ihre Anfrage in ein Netzwerk qualifizierter Betreuungskräfte, und die Betreuungskraft entscheidet mit, ob sie zu Ihnen kommt. Deshalb muss die Beschreibung vollständig sein — eine geschönte führt nicht zu irgendeiner Kraft, sondern zur falschen.

    Wie Sie beschreiben, was Sie brauchen, und was auf eine geschönte Beschreibung folgt

    Zum Versorgungsplan gehört auch, was nicht die Betreuungskraft macht: Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V und außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V dürfen ausschließlich zugelassene ambulante Pflegedienste erbringen. Eine Betreuungskraft darf davon nichts — auch nicht ausnahmsweise, auch nicht auf Bitte der Familie. Wir klären mit Ihnen, wer diese Aufgaben übernimmt, bevor jemand einzieht.

    Die vollständige Abgrenzung: wenn Betreuung nicht reicht

  4. Tag 5–7 · Dauer 1 bis 3 Tage Bindung: keine · Kosten: keine

    Personalvorschläge: ein bis drei Profile, Sie entscheiden

    Sie erhalten in der Regel ein bis drei Vorschläge. Zu jedem Vorschlag gehören: beruflicher Hintergrund, Erfahrung mit vergleichbaren Situationen, Sprachniveau, Führerschein, Raucherin oder Nichtraucherin, Verfügbarkeit und die geplante Einsatzdauer.

    Zum Sprachniveau sagen wir Ihnen ehrlich, was die Stufen im Alltag bedeuten: Sprache ist eine Verständigungsfrage, keine Preisstufe. Was jede Stufe von Bronze bis Gold bedeutet und wann welche passt. Zur Transparenz gehört auch: in den meisten Fällen sind die Sprachkenntnisse wegen der Dringlichkeit der Betreuung nicht Ihre wichtigste Sorge. Und Betreuungskräfte mit sehr guten Sprachkenntnissen haben eben oft schon feste Kunden oder arbeiten lieber in ihrer Heimat.

    Sie können mit den Vorgeschlagenen telefonieren, bevor Sie entscheiden. Wenn niemand passt, suchen wir weiter. Solange Sie nichts unterschrieben haben, suchen wir kostenfrei weiter. Was ein Wechsel im laufenden Einsatz kostet, ist eine andere Frage: Sie steht in Ihrem Vertrag, und wir gehen sie im Erstgespräch mit Ihnen durch.

  5. Tag 8–14 · Dauer rund eine Woche Bindung: mit Ihrer Unterschrift

    Verträge, Entsendeformalitäten und Anreise

    Sie schließen zwei Verträge: einen mit uns über die Vermittlung und Begleitung, einen mit der ausländischen Partneragentur über die Entsendung. Beide bekommen Sie vorab zum Lesen, nicht zum Unterschreiben auf dem Küchentisch.

    Warum zwischen Ihrer Entscheidung und der Ankunft noch rund eine Woche liegt. Das ist der Teil des Wegs, den man von außen nicht sieht, und deshalb steht er hier: Sie lesen die beiden Vertragsentwürfe und unterschreiben. Die Partneragentur übernimmt die Entsendeformalitäten und beantragt die A1-Bescheinigung, die vor Arbeitsbeginn vorliegen muss. Dann folgt die Anreise aus dem Heimatland. Wir sagen Ihnen im ersten Telefonat, wie sich diese Tage in Ihrem Fall verteilen, statt sie in einer Gesamtzahl verschwinden zu lassen.

    Vor der Anreise liegt uns die A1-Bescheinigung vor. Sie belegt, dass die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist. Wir legen sie Ihnen vor und nehmen eine Kopie zu Ihren Unterlagen. Das ist Ihre Absicherung, nicht unsere Formsache.

    Zur Ankunft sind wir dabei. Wir machen die Übergabe, zeigen die Wohnung, klären die ersten Abläufe und stellen den Kontakt zum Pflegedienst her.

    Bei Klinikentlassungen geht es schneller, wenn die Zeit drängt. Wie schnell, hängt vom Netzwerk ab. Wir sagen Ihnen im ersten Telefonat einen realistischen Termin und keinen Wunschtermin.

  6. Ab Tag 10 bis 14 · gesamte Laufzeit Bindung: mit Ihrer Unterschrift

    Begleitung: ein fester Ansprechpartner in Offenbach

    Nach der Ankunft hört unsere Arbeit nicht auf. Sie haben einen festen Ansprechpartner in Offenbach, keine wechselnde Hotline.

    Wir melden uns in den ersten Wochen von uns aus. Wir koordinieren die Wechsel, wenn die Betreuungskraft turnusmäßig nach Hause fährt. Wir sind bei Konflikten dabei, bevor sie zum Abbruch führen. Konflikte gehören zu diesem Modell dazu, weil zwei fremde Menschen in einer Wohnung leben.

    Wie dieser Turnus im Alltag aussieht — wie lange ein Einsatz dauert, wer beim Wechsel kommt und wer den freien Tag übernimmt —, steht im nächsten Abschnitt.

Zwei Menschen gehen am Tisch gemeinsam Antragsunterlagen durch

Die Bedarfsermittlung

Die vier Bereiche aus dem Erstgespräch, schriftlich festgehalten.

Der Rhythmus im laufenden Einsatz

Eine Betreuungskraft bleibt nicht zwei Jahre am Stück im Haus. Wie der Wechsel läuft, entscheidet darüber, ob die Betreuung ruhig bleibt.

Wie lange dauert ein Einsatz am Stück, und was passiert dann?

Ein Einsatz dauert mehrere Wochen am Stück. Danach fährt die Betreuungskraft nach Hause, und es folgt ein Wechsel oder eine Verlängerung. Am Markt sind acht bis zwölf Wochen üblich — das ist eine Marktangabe, keine Zusage für Ihren Einsatz. Die verbindliche Einsatzdauer steht in Ihrem Vertragsentwurf, den Sie vorab bekommen, und wir nennen sie Ihnen im Erstgespräch.

Kommt dieselbe Person zurück, oder rotiert ein Team?

Das ist die Frage, die fast alle stellen, und sie hat drei mögliche Antworten: Dieselbe Person kehrt nach ihrer Zeit zu Hause zurück. Oder ein festes Team aus zwei Kräften wechselt sich ab, sodass Ihr Angehöriger nur zwei Menschen kennenlernt. Oder es kommt jeweils eine neue Kraft. Welches Modell für Ihren Einsatz gilt, sagen wir Ihnen, bevor Sie unterschreiben, nicht danach.

Eine Einordnung, weil das Thema auf dieser Website an anderer Stelle vorkommt: Auf Faire Bedingungen lesen Sie, dass das übliche Rotationsmodell alle acht bis zwölf Wochen eine neue Kraft auf denselben Platz setzt. Das ist die Beschreibung des Marktes und einer rechtlich ungeklärten Lage. Es ist keine Ankündigung, dass die Person, die Sie ausgewählt haben, nach acht Wochen weg ist.

Wie läuft die Übergabe, und entsteht dabei eine Lücke?

Den Wechsel organisieren wir, nicht Sie. Er läuft mit Übergabe, damit Gewohnheiten, Absprachen und der Versorgungsplan nicht verloren gehen. Die An- und Abreise bei jedem Wechsel ist bei uns im Monatsbeitrag enthalten und wird nicht gesondert berechnet.

Ob sich die beiden Kräfte im Haus begegnen oder ein Tag dazwischenliegt, hängt vom einzelnen Wechsel ab. Liegt ein Tag dazwischen, überbrücken wir ihn über unser lokales Netzwerk mit stundenweiser Entlastung. Sie stehen an keinem Wechseltag ohne Ansprechpartner da.

Wer übernimmt den freien Tag pro Woche, und kostet das extra?

Mindestens ein freier Tag pro Woche ist keine Kulanz, sondern Vorgabe. „Frei“ heißt, dass die Betreuungskraft das Haus verlassen kann, ohne dass etwas passiert. In dieser Zeit übernimmt eine Alltagsbegleitung aus unserem lokalen Netzwerk — dieselbe stundenweise Entlastung, die wir auch sonst anbieten. Der Umfang richtet sich nach dem freien Tag der Betreuungskraft.

Ob diese Stunden im Monatsbeitrag enthalten sind oder gesondert berechnet werden, sagen wir Ihnen im Erstgespräch schriftlich, bevor Sie unterschreiben. Auf dieser Seite steht die Angabe noch nicht, und wir schreiben hier keine hin, die wir nicht halten.

Was passiert, wenn es menschlich nicht passt

Sagen Sie es früh. Der häufigste Fehler ist, drei Monate zu warten, bis es niemand mehr aushält.

Wir führen dann ein Gespräch mit beiden Seiten. Oft klärt sich eine Sache, die niemand angesprochen hat. Wenn nicht, organisieren wir den Wechsel. Die Fristen dafür stehen in Ihrem Vertrag, und wir gehen sie im Erstgespräch mit Ihnen durch, damit Sie sie kennen, bevor Sie sie brauchen.

Was passiert, wenn es nicht passt: die ersten Tage, der Weg zu uns, die Nachbesetzung

Häufige Fragen zum Ablauf

Wie lange dauert es vom ersten Anruf bis zur Ankunft?

In der Regel 10 bis 14 Tage. Der größte Teil davon entfällt auf die Suche im Netzwerk und die Anreise. Bei einer bevorstehenden Klinikentlassung prüfen wir, ob es schneller geht, und sagen Ihnen im ersten Telefonat einen realistischen Termin. Übergangspflege nach § 39e SGB V kann die Lücke überbrücken.

Kostet das Erstgespräch etwas?

Nein. Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden. Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung Ihrer Leistungsansprüche mit. Eine kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht Ihnen zusätzlich bei Ihrer Pflegekasse und in den Pflegestützpunkten zu.

Kann ich mir die Betreuungskraft aussuchen?

Ja, und die Betreuungskraft sucht sich den Einsatz ebenfalls aus. Sie erhalten in der Regel ein bis drei Vorschläge mit vollständigem Profil und können vorab telefonieren. Solange Sie nichts unterschrieben haben, suchen wir kostenfrei weiter. Was ein Wechsel im laufenden Einsatz kostet, ist eine andere Frage: Sie steht in Ihrem Vertrag, und wir gehen sie im Erstgespräch mit Ihnen durch. Diese beidseitige Entscheidung ist der Grund, warum Einsätze bei uns länger halten.

Brauche ich zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst?

In den meisten Fällen ja. Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V und außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V dürfen ausschließlich zugelassene ambulante Pflegedienste erbringen. Eine Betreuungskraft darf davon nichts — auch nicht ausnahmsweise, auch nicht auf Bitte der Familie. Wir klären im Versorgungsplan, wer welche Aufgabe übernimmt, bevor jemand einzieht.

Was muss ich als Wohnraum bereitstellen?

Ein eigenes, abschließbares und beheizbares Zimmer, Zugang zu Bad und Küche sowie WLAN. Das ist keine Höflichkeit, sondern Voraussetzung für einen Einsatz bei uns. Das abschließbare, beheizbare Zimmer verlangt auch die DIN SPEC 33454. Im Erstgespräch sehen wir uns die Räume an und sagen Ihnen offen, ob Ihre Wohnung geeignet ist.

Erstgespräch vereinbaren: kostenfrei und unverbindlich

Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Rufen Sie an, oder lassen Sie sich zurückrufen. Sie sagen uns, wann es Ihnen passt.

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